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Amtsgericht Brühl, 26 C 140/10

Datum:
12.10.2010
Gericht:
Amtsgericht Brühl
Spruchkörper:
Abteilung 26
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 C 140/10
ECLI:
ECLI:DE:AGBM2:2010:1012.26C140.10.00
 
Tenor:

1. Dem Beklagten wird aufgegeben, es zu unterlassen, ohne Zustimmung der Kläger das Grundstück T-Weg, ####1 F zu betreten.

2. Dem Beklagten wird angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1. ausgesprochene Verpflichtung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt wird.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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