Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Brühl, 23 C 257/10

Datum:
15.11.2010
Gericht:
Amtsgericht Brühl
Spruchkörper:
Abteilung 23
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 C 257/10
ECLI:
ECLI:DE:AGBM2:2010:1115.23C257.10.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Stimmrechtsvollmacht für die Wohnungseigentümerversammlungen und Umlaufbeschlüsse der WEG AStraße, in V, gültig bis zur Eigentumsumschreibung an die Klägerin des dem Beklagten gehörenden hälftigen Miteigentumsanteil von 1/3 aus dem Grundbesitz Gemarkung D, Flur 5, Flurstück 170 verbunden mit dem hälftigen Sondereigentum an der Wohnung im Aufteilungsplan bezeichnet mit der Nummer 1, Grundbuchblatt ## des Amtsgerichts Brühl von D, zu erteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank