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Amtsgericht Brühl, 24 C 227/08

Datum:
28.10.2009
Gericht:
Amtsgericht Brühl
Spruchkörper:
Abteilung 24
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 C 227/08
ECLI:
ECLI:DE:AGBM2:2009:1028.24C227.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten zu 1) und 3) gegenüber dem Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten zu 2) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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