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Amtsgericht Brühl, 28 C 447/07

Datum:
07.04.2008
Gericht:
Amtsgericht Brühl
Spruchkörper:
Abteilung 28
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 C 447/07
ECLI:
ECLI:DE:AGBM2:2008:0407.28C447.07.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger, 5,35 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit dem 21. Juni 2007 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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