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Amtsgericht Brühl, 24 C 4/06

Datum:
15.09.2006
Gericht:
Amtsgericht Brühl
Spruchkörper:
Abt. 24
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 C 4/06
ECLI:
ECLI:DE:AGBM2:2006:0915.24C4.06.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Brühl auf die mündliche Verhandlung vom 30.06.2006 durch den Richter am Amtsgericht Dr. C für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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