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Amtsgericht Brühl, 21 C 532/03

Datum:
10.06.2006
Gericht:
Amtsgericht Brühl
Spruchkörper:
Abteilung 21
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 C 532/03
ECLI:
ECLI:DE:AGBM2:2006:0610.21C532.03.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 513,28 € nebst Zinsen in Höhe von fünf

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.11.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1/5 und der Beklagten zu 4/5

auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird nach § 313a I ZPO abgesehen.

 
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