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Amtsgericht Brühl, 21 C 669/04

Datum:
26.07.2005
Gericht:
Amtsgericht Brühl
Spruchkörper:
Abt. 21
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 C 669/04
ECLI:
ECLI:DE:AGBM2:2005:0726.21C669.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten

durch Sicherheitleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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