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Amtsgericht Brühl, 32 F 333/00

Datum:
17.07.2002
Gericht:
Amtsgericht Brühl
Spruchkörper:
Abt. 32
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
32 F 333/00
ECLI:
ECLI:DE:AGBM2:2002:0717.32F333.00.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Köln, Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht 4 UF 179/02
 
Tenor:
Der Antragsteller hat ein Umgangsrecht mit sei ner  Tochter  Q, geboren am 00.00.2000.

Es  wird  eine  Umgangspflegschaft  eingerichtet. Als Pflegerin wird  bestellt  Frau  Rechtsanwältin  Q1,  X-Weg, ####8 X.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Eltern  je zur Hälfte.

Außergerichtliche Kosten der Beteiligten sind nicht zu erstatten.

 
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