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Amtsgericht Bergisch Gladbach, 66 C 209/20

Datum:
17.12.2021
Gericht:
Amtsgericht Bergisch Gladbach
Spruchkörper:
Abt. 66
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
66 C 209/20
ECLI:
ECLI:DE:AGGL1:2021:1217.66C209.20.00
 
Schlagworte:
Fehlersuche, Diagnose, Ursachenforschung
Normen:
BGB § 631; BGB § 634; BGB § 634a Abs. 1 Nr. 1
Leitsätze:

Auch ein isolierter Auftrag zur Feststellung der Ursache einer Fehlfunktion am Kraftfahrzeug ist ein Werkvertrag.

Zur Abgrenzung von Mangel und Nebenpflichtverletzung bei Beschädigung des Untersuchungsgegenstandes (hier Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs) durch technisch fehlerhafte Ausführung der Untersuchungshandlung.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten abzuwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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