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Amtsgericht Bergisch Gladbach, 63 C 157/18

Datum:
20.03.2019
Gericht:
Amtsgericht Bergisch Gladbach
Spruchkörper:
Abt. 63
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
63 C 157/18
ECLI:
ECLI:DE:AGGL1:2019:0320.63C157.18.00
 
Sachgebiet:
Rechtspflege und Gerichtsverfahrensrecht
 
Tenor:

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von restlichen Reparaturkosten in Höhe von 1.085,28 EUR gegenüber der T GmbH & Co. KG, 51469 Bergisch Gladbach, freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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