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Amtsgericht Bergisch Gladbach, 24 F 364/17

Datum:
22.12.2017
Gericht:
Amtsgericht Bergisch Gladbach
Spruchkörper:
Abt. 24
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
24 F 364/17
ECLI:
ECLI:DE:AGGL1:2017:1222.24F364.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die zeitweise Entziehung der Freiheit der Minderjährigen JI 2, geb. am 20.04.2002 wird bis zum 21.06.2018 familiengerichtlich genehmigt, soweit dazu eingesetzt wird:

Deeskalationsteam Pro Change zur vorübergehenden Fixierung, damit die Minderjährige zu ihrem Schutz den Impulskontrollausbruch beenden kann bzw. dass es zu einem solchen nicht kommt.

Sollten diese Maßnahmen durch die Eltern über den 21.06.2018 hinaus angeordnet werden, ist rechtzeitig vorher die Genehmigung einer Verlängerung unter Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Erforderlichkeit zu beantragen.

Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

 
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