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Amtsgericht Bergisch Gladbach, 61 C 141/12

Datum:
12.09.2012
Gericht:
Amtsgericht Bergisch Gladbach
Spruchkörper:
Abteilung 61
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
61 C 141/12
ECLI:
ECLI:DE:AGGL1:2012:0912.61C141.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet

 
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