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Amtsgericht Bergisch Gladbach, 60 C 241/11

Datum:
02.02.2012
Gericht:
Amtsgericht Bergisch Gladbach
Spruchkörper:
Richter am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
60 C 241/11
ECLI:
ECLI:DE:AGGL1:2012:0202.60C241.11.00
 
Sachgebiet:
Rechtspflege und Gerichtsverfahrensrecht
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen

 
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