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Amtsgericht Bergisch Gladbach, 62 C 359/10

Datum:
26.09.2011
Gericht:
Amtsgericht Bergisch Gladbach
Spruchkörper:
Abt. 62
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
62 C 359/10
ECLI:
ECLI:DE:AGGL1:2011:0926.62C359.10.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 720,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 12.05.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 40 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 60 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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