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Amtsgericht Bergisch Gladbach, 66 C 16/04

Datum:
12.12.2002
Gericht:
Amtsgericht Bergisch Gladbach
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
66 C 16/04
ECLI:
ECLI:DE:AGGL1:2002:1212.66C16.04.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Köln, 9 S 392/04
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Bergisch Gladbach, Abt. 66, im schriftlichen Verfahren

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.064,53 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 12.12.2002 sowie 10,23 Euro Mahnkosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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