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Amtsgericht Bergisch Gladbach, 23 C 491/93

Datum:
02.08.1994
Gericht:
Amtsgericht Bergisch Gladbach
Spruchkörper:
Abt. 23
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 C 491/93
ECLI:
ECLI:DE:AGGL1:1994:0802.23C491.93.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerbeklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, 841,75 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17. 1. 1994 an den Beklagten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:

Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 45 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 20 % und die Widerbeklagten als Gesamtschuldner zu 35 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt diese selbst zu 70 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten tragen diese selbst.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin zu 45 %, die Widerbeklagten als Gesamtschuldner zu 35 % und die Beklagten zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wurde gemäß § 495 a Absatz 2 ZP0 abgesehen.

 
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