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Amtsgericht Bergheim, 24 C 351/16

Datum:
26.01.2017
Gericht:
Amtsgericht Bergheim
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 C 351/16
ECLI:
ECLI:DE:AGBM1:2017:0126.24C351.16.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.824,81 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem XX.XX.XXXX., sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 406,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem XX.XX.XXXX zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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