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Amtsgericht Bergheim, 29a C 98/12

Datum:
02.08.2013
Gericht:
Amtsgericht Bergheim
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29a C 98/12
ECLI:
ECLI:DE:AGBM1:2013:0802.29A.C98.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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