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Amtsgericht Bergheim, 22 C 205/10

Datum:
03.01.2012
Gericht:
Amtsgericht Bergheim
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 C 205/10
ECLI:
ECLI:DE:AGBM1:2012:0103.22C205.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten

 
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