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Amtsgericht Bergheim, 21 C 227/10

Datum:
10.04.2012
Gericht:
Amtsgericht Bergheim
Spruchkörper:
Zivil
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 C 227/10
ECLI:
ECLI:DE:AGBM1:2012:0410.21C227.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger 573,11 € nebst Jahreszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten jährlich über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 00.00.0000 zu zahlen sowie

den Kläger von außergerichtlich angefallenen, nicht anrechenbaren Rechtsanwaltskosten in Höhe von 41,77 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 57 % und die Beklagte zu 43 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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