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Amtsgericht Bergheim, 28 C 184/02

Datum:
05.09.2003
Gericht:
Amtsgericht Bergheim
Spruchkörper:
Abt. 28
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 C 184/02
ECLI:
ECLI:DE:AGBM1:2003:0905.28C184.02.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.896,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.07.2002 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens haben die Klägerin 75% und die Beklagten als Gesamtschuldner 25 % zu tragen.

Das Urteil ist wie folgt vorläufig vollstreckbar: - für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages; - die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringen.

 
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