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Landgericht Kleve, 4 T 19/22

Datum:
08.03.2022
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 T 19/22
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2022:0308.4T19.22.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Betroffenen vom 08.02.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts Moers vom 03.02.2022 unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde dahingehend abgeändert, dass die geschlossene Unterbringung längstens bis zum 12.06.2022 genehmigt wird.

Kosten werden nicht erstattet.

 

Gründe:

I. 

1 2 3 4 5 6 7

II.

Die Beschwerde des Betroffenen ist zulässig, § 58 ff. FamFG, insbesondere ist sie rechtzeitig und in gehöriger Form eingelegt. In der Sache hat die Beschwerde teilweise Erfolg.

8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

III.

21 22 23 24 25 26
 

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