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Landgericht Kleve, 6 S 147/20

Datum:
07.10.2021
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 147/20
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2021:1007.6S147.20.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kleve, 35 C 244/20
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 18.12.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve – 35 C 244/20 –  wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 18.12.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve – 35 C 244/20 abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 5.500,- € zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert des erstinstanzlichen Verfahrens wird von Amts wegen geändert und auf 5.500,- € festgesetzt. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.500,- € festgesetzt.

 
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