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Landgericht Kleve, 3 O 6/21

Datum:
17.05.2021
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
die 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 6/21
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2021:0517.3O6.21.00
 
Tenor:

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 58.381,35 EUR nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.02.2021 Zug-um-Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeuges Audi A6 Avant 3.0 TDI, FIN WAUxxxxxxxxxxxxxx6 zu zahlen.

2.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.954,46 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit  dem 16.02.2021 zu zahlen.

3.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

5.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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