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Landgericht Kleve, 2 O 386/14

Datum:
24.03.2017
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
die 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 386/14
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2017:0324.2O386.14.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 55/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 8.395,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2015 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.044,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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