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Landgericht Kleve, 1 O 99/16

Datum:
15.11.2017
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 99/16
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2017:1115.1O99.16.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt,  an die Klägerin 11.640,69 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Dezember 2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 2603,90 Zloty zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.5.2016 zu zahlen,

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin die anteilig außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 532,20 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.5.2016 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% der zu vollstreckenden Forderung vorläufig vollstreckbar.

 
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