Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Kleve, 4 T 103/16

Datum:
25.07.2016
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 T 103/16
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2016:0725.4T103.16.00
 
Schlagworte:
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Pfändung; Nebenrecht; Hilfsrecht; Rentenbescheid; Original; Kopie
Normen:
ZPO § 829; SGB I § 54 Abs. 4; SGB VI § 117; SGB X § 25 Abs. 5
Leitsätze:

Der Gläubiger kann den Anspruch seines Schuldners gegen die gesetzliche Rentenversicherung auf Überlassung einer Kopie des künftigen Rentenbescheides mitpfänden, den Anspruch auf Überlassung des Originals hingegen nicht.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Drittschuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Emmerich vom 30.03.2016 dahingehend abgeändert, dass die Pfändung und Überweisung der gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Schuldners gegen die Drittschuldnerin auf Herausgabe des Originals der Rentenbescheide aufgehoben wird. Der Antrag der Gläubigerin auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hinsichtlich der gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Schuldners gegen die Drittschuldnerin auf Herausgabe des Originals der Rentenbescheide wird zurückgewiesen.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Die Wirksamkeit der Entscheidung wird bis zu ihrer Rechtskraft ausgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank