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Landgericht Kleve, 3 O 24/16

Datum:
09.09.2016
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
die 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 24/16
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2016:0909.3O24.16.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagtenseite gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für die Beklagtenseite vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagtenseite vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 

Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Entscheidungsgründe

19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41
 

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