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Landgericht Kleve, 6 S 40/15

Datum:
17.12.2015
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 40/15
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2015:1217.6S40.15.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung gegen das am 11.03.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Geldern – Az. 4 C 608/13 – wird zurückgewiesen.

              Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden.

              Die Revision wird zugelassen.

 
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