Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Kleve, 3 O 236/14

Datum:
27.02.2015
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
3. Zivilkammer des Landgericht Kleve
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 O 236/14
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2015:0227.3O236.14.00
 
Tenor:

dürfte das BauFordSiG auf den vorliegenden Fall anwendbar sein, weshalb der Klägerin  ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB iVm § 1 BauFordSiG zustehen könnte.

§ 1 BauFordSiG ist ein Schutzgesetz iSv § 823 Abs. 2 BGB, in dessen persönlichen Schutzbereich die am Bau tätigen Handwerker fallen.

Nach der Neufassung des § 1 BauFordSiG dürfte auch ein Unternehmer, der nur ein Teilgewerk des Baus zu erbringen hat – so wie die xy GmbH im Rahmen des Bauvorhabens der xxx in Dortmund- , als Baugeldempfänger im Sinne der Vorschrift anzusehen sein.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank