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Landgericht Kleve, 3 O 140/13

Datum:
16.01.2015
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
die 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 140/13
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2015:0116.3O140.13.00
 
Schlagworte:
Umfang der Haftung bei Verkehrsunfall nach niederländischen Recht
Normen:
Art. 6: 152 BW (Burgerlijk Wetboek)
Leitsätze:

Kosten für die Fahrzeugaufbewahrung nach einem Verkehrsunfall sind auch dann nach niederländischen Recht zu erstatten, wenn der gerichtliche Sachverständige das Fahrzeug zur Abklärung des Unfallhergangs nicht selbst besichtigen muss.

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.427,13 € nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozent – höchstens aber Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz – seit dem 04.02.2013 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden weiteren Schaden zu ersetzen, der ihm durch den Verkehrsunfall entstanden ist oder künftig entsteht, welcher sich am 21.01.2012 in den Niederlanden in Höhe der niederländischen Gemeinde Venendaal/Ede auf der Autobahn unter Beteiligung der Fahrzeuge PKW xxxxx amtliches deutsches Kennzeichen xxxxxxx und PKW xxxxx amtliches niederländisches Kennzeichen xxxxx ereignet hat, insbesondere in Form von Standkosten für die Unterbringung des Fahrzeugs xxxxxxx von monatlich 100 € für die Dauer der Fahrzeugunterstellung bei der Zeugin yx ab dem 25.07.2012.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 30 % und die Beklagte zu 70 % zu tragen. Dies gilt nicht für die außergerichtlichen Kosten des ehemaligen Klägers yx, T, xxxx, die dieser selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für die Beklagte vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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