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Landgericht Kleve, 6 S 28/14

Datum:
25.09.2014
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
6. Zivilkammer des Landgericht Kleve
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 28/14
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2014:0925.6S28.14.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kleve, 17 C 597/12
Normen:
§ 812 Abs.1 BGB, § 5a VVGa.F.
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.01.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Geldern wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe vor der Vollstreckung leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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