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Landgericht Kleve, 4 T 239/13

Datum:
24.09.2013
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 T 239/13
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2013:0924.4T239.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kleve, 32 IK 98/13
Schlagworte:
Verbraucherinsolvenz, Rücknahmefiktion, Sperrfrist
Normen:
InsO § 305 Abs. 3 Satz 2; InsO § 290 Abs. 1 Nr. 3
Leitsätze:

Eine Sperrfrist von drei Jahren für einen weiteren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird auch durch den Eintritt der Rücknahmefiktion nach § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO in einem vorausgehenden Verfahren ausgelöst.

 
Tenor:

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Schuldner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

 
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II. 
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