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Landgericht Kleve, 2 O 263/12

Datum:
09.01.2013
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
die 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 263/12
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2013:0109.2O263.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.914,40 Euro (in Buchstaben: dreitausendneunhundertvierzehn 40/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 391,30 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 30 % und die Beklagte70 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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