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Landgericht Kleve, 6 S 70/11

Datum:
09.02.2012
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 70/11
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2012:0209.6S70.11.00
 
Normen:
BGB §536, §536c Abs.2
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.03.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Moers abgeändert und die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.

 

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

 
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