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Landgericht Kleve, 6 S 128/11

Datum:
31.05.2012
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 128/11
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2012:0531.6S128.11.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 06.06.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im übrigen wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Bezug auf die ursprünglich gestellten Anträge, den Beklagten zur geräumten Herausgabe des F-Weg in xxxxx xxxxxxxx und zur Zahlung von 2.335,84 € zu verurteilen, in der Hauptsache erledigt ist.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 782,28 € für die Zeit vom 04.11.2010 bis zum 09.05.2011, aus weiteren 782,28 € für die Zeit vom 06.12.2010 bis zum 09.05.2011 und aus 771,28 € für die Zeit vom 06.01.2011 bis zum 09.05.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 330,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.03.2011 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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