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Landgericht Kleve, 5 S 151/11

Datum:
09.03.2012
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
5. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 S 151/11
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2012:0309.5S151.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kleve, 28 C 113/11
Normen:
StVO § 8 Abs. 1, ZPO § 522 Abs. 2
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

weist die Kammer die Parteien darauf hin, dass sie beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie nach dem Vorbringen in der Berufungsbegründung aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Sache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich.

 
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