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Landgericht Kleve, 2 O 211/10

Datum:
31.10.2012
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
die 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 211/10
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2012:1031.2O211.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Drittwiderbeklagte verurteilt, an den Beklagten 21.479,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.11.2010 zu zahlen.

Die Gerichtskosten – mit Ausnahme der Kosten der Beweisaufnahme – und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen der Kläger zu 75 %, die Drittwiderbeklagte zu 25 %; die Kosten der Beweiserhebung trägt der Kläger.

Der Kläger und die Drittwiderbeklagte tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

 
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I.                Klage

29

1.)    

30 31 32 33 34 35 36

2.)    

37 38 39

II.                Widerklage

40 41 42 43 44

III.   

45 46 47 48
 

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