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Landgericht Kleve, 2 O 9/11

Datum:
15.06.2011
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 9/11
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2011:0615.2O9.11.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 200 Euro (in Buchstaben: zwei-hundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Die Klägerin kann die Vollstreckung seitens des Beklagten, der Beklagte kann die Voll-streckung seitens der Klägerin abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages, falls nicht der Vollstreckende vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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