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Landgericht Kleve, 5 S 114/07

Datum:
18.01.2008
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
die 5. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 114/07
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2008:0118.5S114.07.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Moers, 562C426/06
Schlagworte:
Beseitigung eines Lamellenzauns; Grundstücksgrenze; Nachbarschaft
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Moers vom 02.08.2007 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, den von ihm an der Grundstücksgrenze zwischen den Grundstücken L3 und L4 errichteten Lamellenzaun, bestehend aus 6 etwa 2 m hohen Zaunelementen, zu beseitigen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

 
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