Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Kleve, 4 T 181/08

Datum:
17.07.2008
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
4 . Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 T 181/08
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2008:0717.4T181.08.00
 
Leitsätze:

Der Genehmigung der Zwangsmedikation hat – auf der Grundlage der Einholung eines zweckmäßigerweise externen Sachverständigengutachtens - eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung voranzugehen. Die von dem Betreuten zu duldende Behandlung ist so präzise wie möglich anzugeben; dazu gehören auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffs und deren (Höchst-)Dosierung sowie die Verabreichungshäufigkeit (Bestätigung des Kammerbeschlusses vom 17.07.2008, Az. 4 T 181/08).

 
Tenor:

Der Beschluss des Amtsgerichts Rheinberg vom 7. Juli 2008 wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank