Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Kleve, 8 O 2/07

Datum:
10.08.2007
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 2/07
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2007:0810.8O2.07.00
 
Tenor:

Der Beklagten wird bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken die von ihr betriebene Zahnklinik als „Fachklinik für Kieferorthopädie" zu bezeichnen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 594,73 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor Vollstreckung in vorgenannter Höhe Sicherheit leisten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank