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Landgericht Kleve, 2 O 607/03

Datum:
23.02.2005
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 607/03
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2005:0223.2O607.03.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.184,40 Euro (in Buch-staben: sechstausendeinhundertvierundachtzig 40/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 07.12.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40 %, die Be-klagte zu 60 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Be-klagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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