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Landgericht Kleve, 2 O 290/04

Datum:
01.09.2004
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 290/04
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2004:0901.2O290.04.00
 
Tenor:

Die einstweilige Verfügung vom 05.07.2004 bleibt aufrechterhalten, wobei Ziff 1. wie folgt gefasst wird:

Die Verfügungsbeklagte hat es künftig zu unterlassen, in ihren Verkaufsanzeigen bei dem Internetauktionshaus www.ebay.de zu Wettbewerbszwecken die Angaben über ihre geschäftlichen Verhältnisse, insbesondere den Hinweis auf ihre Tätigkeit als Unternehmerin, sowie die gesetzlichen Verbraucherschutzhinweise, insbesondere Hinweise auf Gewährleistungsrechte des Käufers, wegzulassen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.

 
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