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Landgericht Kleve, 6 S 329/01

Datum:
09.01.2003
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 329/01
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2003:0109.6S329.01.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Moers, 549 C 58/00
Schlagworte:
Feuchtigkeitsschäden in Mietwohnung
Normen:
§ 536 BGB
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. September 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Moers unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt-.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.558,68 EUR (i.W. eintausendfünfhundertachtundfünfzig 681100 Euro) nebst 4 % Zinsen seit dem

7. Mai 2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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