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Landgericht Kleve, 5 S 99/03

Datum:
21.11.2003
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 99/03
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2003:1121.5S99.03.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kleve, 28 C 1/03
Schlagworte:
Nacherfüllung beim Tierkauf. Minderung, Erbschaden. Nacherfüllen beim Stückkauf
Normen:
§ 437 BGB, § 441 BGB, § 280 BGB
Leitsätze:

Entberlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung bei schadensersatz- und Minderansprüchen im Hinblick auf in gekauftes Haustier, das einen Hüftschaden aufweist. Ausscheiden von Schadensersatz, wenn der Verkäufer eines Hundes den erblich bedingten Mangel nicht zu vertreten hat.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. Mai 2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 600 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2002 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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