Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Kleve, 1 O 399/02

Datum:
27.12.2002
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 399/02
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2002:1227.1O399.02.00
 
Schlagworte:
Verkehrssicherungspflicht, Bürgersteig, Gehweg, Asphaltbelag durch Baumwurzeln aufgesprungen.
Normen:
§ 823 BGB, § 839 BGB
Leitsätze:

Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt erst dann vor, wenn es sich um eine unerwartete Gefahrenquelle handelt, mit der der Verkehrsteilnehmer nach den örtlichen Gegebenheiten nicht zu rechnen braucht (hier war der Asphaltbelag des Gehweges durch Baumwurzeln aufgesprungen).

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangs-vollstreckung durch die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 500,-- EUR abwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, Sicherheit auch durch eine schriftliche, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft einer Sparkasse oder einer in Deutschland ansässigen Großbank zu erbringen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank