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Landgericht Kleve, 6 S 84/00

Datum:
08.06.2000
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 84/00
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2000:0608.6S84.00.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kleve, 35 C 54/99
Schlagworte:
Reisepreisminderung von 15 % wegen Unbespielbarkeit des Golfplatzes
Normen:
§ 651 d BGB
Leitsätze:

Die nicht eingehaltene Zusicherung "Jeden Tag 1 Green Free (nur für qualifizierte Spieler mit Handicp 30)"rechtfertigt eine Reisepreismiderungvon 15%

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. Januar 2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve teil-weise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.818,45 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17.04.1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurück-gewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagte zu 70 % und der Kläger zu 30 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 66 % und der Kläger zu 34 %.

 
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