Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Kleve, 6 S 305/99

Datum:
21.01.2000
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 305/99
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2000:0121.6S305.99.00
 
Schlagworte:
Reisemangel, Sturm, höhere Gewalt
Normen:
§§ 651 d, 651 c BGB
Leitsätze:

Das Risiko, vertragliche Hauptpflichten infolge von Beeinträchtigungen durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt. (hier tropischer Wirbelsturm ind der Dominikanischen Republik) nicht erbringen zu können trägt im Rahmen der Erfolgshaftung nach § 651 c BGB der Reiseveranstalter.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. Juli 1999 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.504,80 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Januar 1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 60 % und die Beklagte 40 %

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank