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Landgericht Kleve, 1 O 395/99

Datum:
28.01.2000
Gericht:
Landgericht Kleve
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 395/99
ECLI:
ECLI:DE:LGKLE:2000:0128.1O395.99.00
 
Schlagworte:
Pachtvertrag, Kulturzentren
Normen:
BGB § 554,581 a.F.
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, die Halle xxxx insbesondere die von ihr in Besitz gehaltene Küche nebst Nebenräumen, in ... zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.

2.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, das Kulturzenrum ....., insbesondere die von ihr in Besitz gehaltene Küche nebst Nebenräumen, in .... zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.

3.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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